Werden Umbaubaumaßnahmen bei einem Haus oder einer Wohnung vorgenommen, welche für ein behindertengerechtes Wohnen notwendig sind, können diese Aufwendungen die Einkommensteuerlast mindern.
Die Steuerminderung durch diese außergewöhnlichen Belastungen greift auch, wenn der Umbau zu einer Erhöhung der Miete durch den Vermieter führt.
Jedoch sind nur solche Mehraufwendungen berücksichtigungsfähig, die zu einer behindertengerechten Umgestaltung des Wohnraums erforderlich sind.
Mehraufwendungen für anderweitige Baumaßnahmen müssen hier strickt abgegrenzt werden.
Sie benötigen eine Beratung? - Einfache Terminvereinbarung unter https://www.reiss-steuerkanzlei.de/termin
Comentarios