Das Finanzgericht Münster hat sich zu den Anforderungen an die Ermessungsausübung bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags geäußert.
Im Rahmen dieses Erschließungsermessens zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags kann unter anderem von Bedeutung sein, ob sich aus der Veranlagung eine Nachzahlung, Steuererstattung oder eine Nullfestsetzung ergibt.
Zudem sei die Schwere des Pflichtverstoßes des Steuerpflichtigen, die Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung mit einzubeziehen.
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