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AutorenbildMartin Reiss

Die Insolvenzgeldumlage wird zum 01.01.2023 gesenkt

Die Insolvenzgeldumlage dient dazu, um die Finanzierung von entfallenen Entgeltansprüchen auszugleichen, falls der Arbeitgeber in die Insolvenz fallen würde. In der Regel zahlt jeder Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage. Befreit davon sind beispielsweise Gemeinden, Länder, Anstalten des juristischen Rechts, da sie nicht in die Insolvenz abrutschen können. Die Umlage wird von 0,09% auf 0,06% abgesenkt.

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