Viele Arbeitgeber überlassen Ihren Mitarbeitern ein Leasingfahrrad, wobei die Leasingrate als Entgeltumwandlung das steuerpflichtige Bruttogehalt mindert.
Durch die Entgeltumwandlung sinkt jedoch auch das Einkommen, auf welches Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden müssen. Durch die niedrigeren Rentenbeiträge des Arbeitnehmers vermindern sich jedoch auf die Rentenansprüche bei der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Des Weiteren entstehen so auch geminderte Ansprüche bei Kurzarbeitergeld, Krankengeld und weiteren Sozialleistungen.
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