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AutorenbildMartin Reiss

Freibeträge in 2025

Der Bundesrat hat im Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetzt zugestimmt, in welche die ertragsteuerlichen Eckdaten enthalten sind.


Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2025 12.096 €, für das Jahr 2026 12.348 €. Der Kinderfreibetrag ist für das Jahr 2025 auf 6.672 €, für das Folgejahr auf 6.828 € festgeschrieben.


Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2025 auf 255 € angehoben, ab dem 1. Januar 2026 sodann auf 259 € pro Kind.


Ebenso werden die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben.


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