Der Bundesrat hat im Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetzt zugestimmt, in welche die ertragsteuerlichen Eckdaten enthalten sind.
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2025 12.096 €, für das Jahr 2026 12.348 €. Der Kinderfreibetrag ist für das Jahr 2025 auf 6.672 €, für das Folgejahr auf 6.828 € festgeschrieben.
Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2025 auf 255 € angehoben, ab dem 1. Januar 2026 sodann auf 259 € pro Kind.
Ebenso werden die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Jahre 2025 und 2026 angehoben.
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