Das Land Nordrhein-Westfalen fordert von den im Frühjahr 2020 bewilligten Corona-Soforthilfen entsprechende Rückzahlungen durch die Unternehmen.
Die von den Unternehmen eingereichten Klagen beim Verwaltungsgericht Köln hatten Erfolg, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Auszahlungen lediglich vorbehaltlich waren.
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