Für das Jahr 2025 wurde vom Bundesfinanzminister Christian Lindner eine erneute Erhöhung des Kindergeldes in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang sollen auch der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag ansteigen.
Der Kinderfreibetrag wurde zum 1. Januar 2024 bereits von 6.024 € auf 6.384 € angehoben. Der Bundesfinanzminister würde diesen Freibetrag rückwirkend für das Jahr 2024 sogar auf 6.612 € erhöhen, scheitert mit diesem Plan jedoch am Koalitionspartner.
Die Prüfung, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist, erfolgt bei der Einkommensteuerveranlagung.
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