Kapitalerträge, beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien, bleiben bis zu einer Höhe von 801 €, beziehungsweise 1602 € bei einer Zusammenveranlagung, steuerfrei. Diese steuerfreien Sparerpauschbeträge werden ab dem Jahr 2023 bei der Einzelveranlagung auf 1.000 € und bei der Zusammenveranlagung auf 2000 € angehoben.
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Steuerkanzlei.
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