Am 29. Juli 2020 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Behinderten-Pauschbeträge beschlossen.
So sollen ab dem Jahr 2021 die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die Systematik des Grads der Behinderung an das Sozialrecht angepasst werden.
Zudem ist ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag in Höhe von 900,00 € für geh- und stehbehinderte sowie in Höhe von 4.500,00 € für außergewöhnlich gehbehinderte, blinde und hilflose Personen vorgesehen. Dieser Pauschbetrag soll den bisher individuell zu ermittelnden Kostenansatz ersetzen.
Weiterhin abzugsfähig bleiben die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen, welche die Pauschbeträge nachweisbar übersteigen.
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