Es gibt zahlreiche Zuwendungen an Arbeitnehmer, welche mindestens anteilig abgabenfrei von Steuer- und Sozialversicherungsbeträgen sein können oder bei denen die Abgaben begünstigt sind.
Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder
Zuschüsse zur Kindernotbetreuung bis 600 €
Überlassung von Firmenwagen zur Privatnutzung
Überlassung von Fahrrädern
Fahrtkostenzuschüsse
Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen
Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
Personalrabatte
Mitarbeiterbeteiligungen
Sachbezüge bis 50 €
Geschenke für besondere Anlässe bis 60 €
Erholungsbeihilfen
Gesundheitsförderungen bis 600 €
Überlassung von EDV-Geräten zur Privatnutzung
Überlassung betrieblicher Software zur Privatnutzung
Zuschüsse zu Telefon- und Internetkosten
Zuschüsse zum betrieblich veranlassten Umzug
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