Gemäß der Finanzverwaltung ist der Nachweis über einen niedrigeren gemeinen Wert eines Grundstücks regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses zu erbringen. Alternativ kann ein Sachverständiger bestellt werden, welcher von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach einer bestimmten akkreditierten Stelle als Sachverständiger oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert wurde.
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Steuerkanzlei.
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