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AutorenbildMartin Reiss

Ohne Bescheinigung geht nichts

Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann zu einer Minderung der tariflichen Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre, von bis zu 40.000 Euro führen.

Notwendig hierfür ist die Bescheinigung durch das entsprechende Fachunternehmen. Ein Muster dieser Bescheinigung wurde vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht.

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