Für die Vergabe von Betriebsnummern sind zum 1. Januar 2024 Änderungen durch den Betriebsnummernservice erfolgt. Eine neue Betriebsnummer kann demnach lediglich beantragt werden, wenn zuvor eine Unternehmensnummer bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger beantragt wurde.
Der Betriebsnummernservice hat sodann die Unternehmensnummer zu prüfen, was zu Verzögerungen führen kann. Gerade neue Betriebe, welche an Sofortmeldungen gebunden sind, müssen diese Verzögerungen einkalkulieren, da die Betriebsnummer wesentlicher Bestandteil dieser Meldung ist.
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