Am 05.07.2024 hat der Bundesrat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Hierbei werden durch den Gesetzgeber die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefpost verlängert.
In diesem Zusammenhang wird auch die Vermutungsregel für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten angepasst. Die Bekanntgabe beträgt nun vier Tage, statt bisher drei Tage, soweit der Verwaltungsakt nach dem 31.12.2024 zur Post aufgegeben wurde.
Fällt das Ende dieser Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf der Bekanntgabe wie bisher auf den nächsten Werktag.
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