Vor der AuszahlungEine klare Vereinbarung gehört an den Anfang
Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter verdienen besondere Aufmerksamkeit. Es reicht nicht, einen Betrag nachträglich mit einer passenden Buchungsbezeichnung zu versehen. Wirtschaftlicher Anlass, Vereinbarung und tatsächlicher Ablauf müssen nachvollziehbar sein. Bei gesellschaftlich veranlassten Vorteilen kann eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen sein.
Das betrifft nicht nur auffällige Sonderzahlungen. Auch laufende Vergütungen, Kostenübernahmen oder die Nutzung von Vermögenswerten können Fragen aufwerfen. Martin Reiss prüft mit Ihnen die steuerliche Behandlung auf Basis der vorhandenen Verträge und Belege. Erforderliche Änderungen werden vor künftigen Maßnahmen besprochen und mit der rechtlichen Gestaltung abgestimmt.
Im laufenden GeschäftWas Sie aus BWA und Abschluss für Entscheidungen ableiten können
Die BWA zeigt die laufend gebuchten Geschäftsvorfälle. Für die Entscheidung über eine größere Ausgabe oder Ausschüttung werden häufig weitere Informationen gebraucht: offene Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, noch nicht gebuchte Vorgänge und geplante Zahlungen. Auch Steuern und Darlehenstilgungen beanspruchen Liquidität.
Wir halten fest, wie aktuell die Auswertung ist und welche Annahmen in die Vorschau eingehen. So können Sie Ergebnisentwicklung, verfügbare Mittel und persönliche Entnahmebedürfnisse sachgerecht auseinanderhalten. Gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltung und etwaige insolvenzrechtliche Pflichten sind dabei gesondert zu beachten; eine Steuerplanung ersetzt diese Prüfung nicht.
Zum GesprächWomit Sie ein Geschäftsführer-Gespräch vorbereiten können
Am hilfreichsten ist eine konkrete Entscheidung: Was soll sich ändern, wann und für wen? Dazu passen diese Unterlagen:
- Aktuelle BWA, letzter Jahresabschluss und Liquiditätsübersicht
- Geschäftsführeranstellungsvertrag und Vergütungsvereinbarungen
- Beteiligungsverhältnisse sowie relevante Gesellschafterbeschlüsse
- Darlehensverträge und Übersichten zu Gesellschafterkonten
- Unterlagen zur geplanten Ausschüttung, Investition oder Anteilsübertragung
Fragen aus der PraxisHäufige Fragen: GmbH und Geschäftsführung
Ist ein höheres Gehalt günstiger als eine Gewinnausschüttung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Wege haben unterschiedliche Folgen für Gesellschaft und Empfänger. Maßgeblich sind unter anderem die persönliche Situation, die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und eine angemessene, wirksam vereinbarte Vergütung. Wir vergleichen konkrete Varianten.
Kann ich Geld aus meiner GmbH wie aus einem Einzelunternehmen entnehmen?
GmbH und Gesellschafter sind getrennt zu betrachten. Eine Zahlung braucht eine nachvollziehbare Grundlage, zum Beispiel Vergütung, Ausschüttung oder Darlehen. Welche Behandlung zutrifft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, ist vor der Auszahlung zu klären.
Was bedeutet verdeckte Gewinnausschüttung?
Vereinfacht geht es um einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vorteil, der nicht als offene Gewinnausschüttung behandelt wurde. Solche Vorgänge können das steuerliche Ergebnis der GmbH und die Besteuerung des Empfängers verändern. Die Einordnung erfordert die Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Beraten Sie auch Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung?
Ja. Dann stehen insbesondere der Anstellungsvertrag, die Vergütung und die persönliche steuerliche Situation im Mittelpunkt. Ob zugleich die GmbH betreut wird und welche Aufgaben jeweils beauftragt sind, wird gesondert vereinbart.
Muss ich für ein Gespräch bereits den Steuerberater wechseln?
Nein. Zunächst wird geklärt, ob ein abgegrenztes Beratungsthema oder die laufende Betreuung Ihrer GmbH gewünscht ist. Bei einer Übernahme werden offene Aufgaben, Fristen und die Datenübergabe abgestimmt. Ein sofortiger Wechsel ist keine Voraussetzung für die erste Besprechung.