REISS Steuerkanzlei / GmbH und Geschäftsführung
GmbH und Geschäftsführung

Steuerberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH

Als Geschäftsführer entscheiden Sie für die Gesellschaft. Wenn Sie zugleich beteiligt sind, wirken viele Entscheidungen auch auf Ihr persönliches Einkommen und Vermögen.

Gehalt, Tantieme, Gewinnausschüttung oder Gesellschafterdarlehen sind unterschiedliche Vorgänge. Sie brauchen jeweils eine passende Grundlage und eine nachvollziehbare Abbildung. Martin Reiss verbindet die steuerliche Betrachtung Ihrer GmbH mit den Fragen, die sich daraus für Sie ergeben.

Die REISS Steuerkanzlei betreut von München aus laufende Aufgaben und gesondert vereinbarte Entscheidungsthemen.

Zur ersten Orientierung

Welches Thema beschäftigt Sie?

GmbH und Geschäftsführung

Entscheidungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Für angestellte Geschäftsführer stehen andere Fragen im Vordergrund als für geschäftsführende Gesellschafter. Wir beginnen deshalb mit Ihrer Rolle, Beteiligung und den vorhandenen Verträgen.

Gehalt und Tantieme

Feste und variable Vergütung werden anhand der Vereinbarungen und ihrer tatsächlichen Durchführung betrachtet. Änderungen sollten rechtzeitig vor ihrer Umsetzung steuerlich besprochen werden. Bei beteiligten Geschäftsführern ist auch die Angemessenheit ein Thema.

Ausschüttung oder Gewinn im Unternehmen

Ein Jahresüberschuss ist nicht automatisch frei verfügbares Privatgeld. Wir erläutern die steuerlichen Folgen einer vorgesehenen Ausschüttung und betrachten zugleich den Finanzbedarf der GmbH. Beschlüsse und rechtliche Voraussetzungen sind zusätzlich zu beachten.

Gesellschafterdarlehen

Wenn Sie der GmbH Geld geben oder die GmbH Ihnen Mittel zur Verfügung stellt, sind die Richtung der Zahlung, Konditionen und tatsächliche Durchführung wesentlich. Verträge, Zinsen, Rückzahlung und Buchung sollen zusammenpassen.

Private und betriebliche Nutzung

Dienstwagen, überlassene Räume oder andere Leistungen können mehrere Steuerarten betreffen. Wir klären die Nutzung, Vertragsgrundlage und lohnsteuerliche beziehungsweise gesellschaftsbezogene Behandlung anhand des konkreten Falls.

Investitionen und Finanzierung

Eine Anschaffung verändert Ergebnis und Liquidität auf unterschiedliche Weise. Wir stellen die steuerliche Wirkung dem Zahlungsplan gegenüber und beziehen laufende Verpflichtungen sowie geplante Gewinnverwendung ein.

Beteiligung und spätere Übergabe

Anteilsverkauf, Aufnahme weiterer Gesellschafter oder Unternehmensnachfolge benötigen einen eigenen Prüfungsumfang. Wir besprechen Zeitpunkt, Beteiligungsstruktur und vorhandene Unterlagen, bevor die steuerlichen Varianten erarbeitet werden.

Vor der Auszahlung

Eine klare Vereinbarung gehört an den Anfang

Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter verdienen besondere Aufmerksamkeit. Es reicht nicht, einen Betrag nachträglich mit einer passenden Buchungsbezeichnung zu versehen. Wirtschaftlicher Anlass, Vereinbarung und tatsächlicher Ablauf müssen nachvollziehbar sein. Bei gesellschaftlich veranlassten Vorteilen kann eine verdeckte Gewinnausschüttung zu prüfen sein.

Das betrifft nicht nur auffällige Sonderzahlungen. Auch laufende Vergütungen, Kostenübernahmen oder die Nutzung von Vermögenswerten können Fragen aufwerfen. Martin Reiss prüft mit Ihnen die steuerliche Behandlung auf Basis der vorhandenen Verträge und Belege. Erforderliche Änderungen werden vor künftigen Maßnahmen besprochen und mit der rechtlichen Gestaltung abgestimmt.

Im laufenden Geschäft

Was Sie aus BWA und Abschluss für Entscheidungen ableiten können

Die BWA zeigt die laufend gebuchten Geschäftsvorfälle. Für die Entscheidung über eine größere Ausgabe oder Ausschüttung werden häufig weitere Informationen gebraucht: offene Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, noch nicht gebuchte Vorgänge und geplante Zahlungen. Auch Steuern und Darlehenstilgungen beanspruchen Liquidität.

Wir halten fest, wie aktuell die Auswertung ist und welche Annahmen in die Vorschau eingehen. So können Sie Ergebnisentwicklung, verfügbare Mittel und persönliche Entnahmebedürfnisse sachgerecht auseinanderhalten. Gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltung und etwaige insolvenzrechtliche Pflichten sind dabei gesondert zu beachten; eine Steuerplanung ersetzt diese Prüfung nicht.

Zum Gespräch

Womit Sie ein Geschäftsführer-Gespräch vorbereiten können

Am hilfreichsten ist eine konkrete Entscheidung: Was soll sich ändern, wann und für wen? Dazu passen diese Unterlagen:

  • Aktuelle BWA, letzter Jahresabschluss und Liquiditätsübersicht
  • Geschäftsführeranstellungsvertrag und Vergütungsvereinbarungen
  • Beteiligungsverhältnisse sowie relevante Gesellschafterbeschlüsse
  • Darlehensverträge und Übersichten zu Gesellschafterkonten
  • Unterlagen zur geplanten Ausschüttung, Investition oder Anteilsübertragung
Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen: GmbH und Geschäftsführung

Ist ein höheres Gehalt günstiger als eine Gewinnausschüttung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Wege haben unterschiedliche Folgen für Gesellschaft und Empfänger. Maßgeblich sind unter anderem die persönliche Situation, die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und eine angemessene, wirksam vereinbarte Vergütung. Wir vergleichen konkrete Varianten.

Kann ich Geld aus meiner GmbH wie aus einem Einzelunternehmen entnehmen?

GmbH und Gesellschafter sind getrennt zu betrachten. Eine Zahlung braucht eine nachvollziehbare Grundlage, zum Beispiel Vergütung, Ausschüttung oder Darlehen. Welche Behandlung zutrifft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, ist vor der Auszahlung zu klären.

Was bedeutet verdeckte Gewinnausschüttung?

Vereinfacht geht es um einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vorteil, der nicht als offene Gewinnausschüttung behandelt wurde. Solche Vorgänge können das steuerliche Ergebnis der GmbH und die Besteuerung des Empfängers verändern. Die Einordnung erfordert die Prüfung des konkreten Sachverhalts.

Beraten Sie auch Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung?

Ja. Dann stehen insbesondere der Anstellungsvertrag, die Vergütung und die persönliche steuerliche Situation im Mittelpunkt. Ob zugleich die GmbH betreut wird und welche Aufgaben jeweils beauftragt sind, wird gesondert vereinbart.

Muss ich für ein Gespräch bereits den Steuerberater wechseln?

Nein. Zunächst wird geklärt, ob ein abgegrenztes Beratungsthema oder die laufende Betreuung Ihrer GmbH gewünscht ist. Bei einer Übernahme werden offene Aufgaben, Fristen und die Datenübergabe abgestimmt. Ein sofortiger Wechsel ist keine Voraussetzung für die erste Besprechung.

Steuerberater Martin Reiss
Ihr Steuerberater

Mit Martin Reiss Gesellschaft und persönliche Folgen besprechen

Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der die Fragen an der Schnittstelle zwischen GmbH und Gesellschafter mit Ihnen ordnet. Martin Reiss führt die Gespräche und die Kommunikation; das Team unterstützt bei der laufenden Bearbeitung. Für neue Vorhaben wird geklärt, welche steuerliche Prüfung zum laufenden Mandat gehört und was als zusätzlicher Auftrag zu vereinbaren ist.

Handelsblatt-Auszeichnung der REISS Steuerkanzlei als eine der besten Steuerkanzleien Deutschlands 2026

Die REISS Steuerkanzlei wurde vom Handelsblatt 2026 als einer der besten Steuerberater Deutschlands ausgezeichnet.

Persönlich besprechen

Welche Entscheidung möchten Sie vorbereiten?

Nennen Sie Martin Reiss das Vorhaben, Ihre Rolle in der GmbH und den gewünschten Zeitpunkt. So lässt sich im ersten Gespräch eingrenzen, welche Unterlagen und Berechnungen erforderlich sind.

Vor der weiteren Beauftragung

Das Kennenlerngespräch ist kostenlos. Es dient der ersten Einordnung Ihres Anliegens. Welche anschließende Prüfung oder laufende Betreuung Sie beauftragen, wird gemeinsam festgelegt.

Die spätere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine Honorareinschätzung ist möglich, wenn Art, Umfang, Schwierigkeit und Gegenstandswert des Auftrags bekannt sind.

Martin Reiss direkt erreichen

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