Vor einem VerkaufErst den Verlauf rekonstruieren, dann die Steuerfolge berechnen
Für die Frage, wie ein Immobilienverkauf steuerlich behandelt wird, reicht der heutige Wert nicht aus. Erwerbszeitpunkt, Erwerbsart, Eigentumsanteile und die Nutzung in den einzelnen Jahren können entscheidend sein. Bei geschenkten oder geerbten Immobilien kann auch die Vorgeschichte beim früheren Eigentümer relevant werden.
Ähnlich ist es bei Beteiligungen: Kauf, Einbringung, Kapitalmaßnahmen und frühere Übertragungen können die spätere Prüfung beeinflussen. Martin Reiss ordnet mit Ihnen die vorhandenen Unterlagen und die noch offenen Punkte. Erst auf dieser Grundlage lassen sich Varianten und voraussichtliche Steuerzahlungen sinnvoll gegenüberstellen.
Wenn Vermögen weitergegeben werden sollIhre eigene Versorgung gehört in die Übertragungsplanung
Vor einer Schenkung steht die persönliche Frage, welche Vermögenswerte und Einnahmen Sie künftig selbst benötigen. Soll eine Immobilie übertragen werden, ihre Miete aber weiter Ihrer Versorgung dienen? Sind weitere Familienmitglieder einzubeziehen? Welche Darlehen oder sonstigen Verpflichtungen bestehen?
Diese Angaben bilden die Grundlage für die steuerliche Betrachtung von Wert, Empfänger, vorbehaltenen Rechten und Zeitpunkt. Frühere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren sind grundsätzlich mit zu berücksichtigen. Die Umsetzung wird mit der erforderlichen notariellen und rechtlichen Gestaltung abgestimmt; eine steuerliche Berechnung allein ersetzt den Übertragungsvertrag nicht.
Mehr Raum für Ihr Leben
Das gute Gefühl, dass sich jemand kümmert.
Ein Brief vom Finanzamt sollte nicht Ihren ganzen Tag bestimmen. Eine offene Steuerfrage muss Sie nicht bis in den Abend begleiten. Sie haben einen Ansprechpartner, der sich einarbeitet, die nächsten Schritte klärt und die steuerlichen Aufgaben für Sie übernimmt.
Post vom Finanzamt? Geben Sie sie weiter.
Wir prüfen steuerliche Schreiben und Bescheide, ordnen Rückfragen ein und übernehmen im Rahmen Ihrer Beauftragung und Vollmacht die Kommunikation mit dem Finanzamt. Sie erfahren verständlich, worum es geht und ob wir etwas von Ihnen benötigen.
Fristen im Blick, Aufgaben in guten Händen.
Für die übernommenen Aufgaben behalten wir die maßgeblichen Fristen im Blick, bereiten Erklärungen und Antworten vor und sagen Ihnen gezielt, welche Unterlagen noch fehlen. So müssen Sie nicht jeden Arbeitsschritt selbst organisieren.
Sie entscheiden. Wir kümmern uns um die steuerlichen Schritte.
Wir erläutern Ihnen die Handlungsoptionen und setzen die abgestimmten steuerlichen Schritte um. Statt sich allein durch Formulare und Rückfragen zu arbeiten, können Sie sich auf Ihre Familie, Ihre Pläne und Ihren Alltag konzentrieren.
Sie müssen nicht selbst zum Steuerexperten werden, um Ihre Angelegenheiten gut geregelt zu wissen. Wir vereinbaren klar, was wir übernehmen. Sie stellen die benötigten Informationen bereit und treffen die persönlichen Entscheidungen – wir kümmern uns um die beauftragte steuerliche Arbeit.
Für die BestandsaufnahmeDie Unterlagen dürfen mit Ihrer Frage beginnen
Für das Kennenlernen reicht zunächst eine Übersicht. Für die spätere fachliche Prüfung werden gezielt die Nachweise angefordert, die zu Ihrem Vorhaben gehören.
- Überblick über Eigentümer, Vermögenswerte, Einkünfte und bestehende Darlehen
- Letzte Steuererklärungen und Bescheide sowie Schreiben mit offenen Fristen
- Bei Immobilien: Erwerbsverträge, Nutzung, Mieten, Finanzierung und größere Arbeiten
- Bei Kapitalanlagen und Beteiligungen: Ertragsunterlagen, Erwerbsnachweise und Verträge
- Bei Schenkungen: frühere Übertragungen, Beteiligte, gewünschte Rechte und Vertragsentwürfe
- Ihr persönliches Ziel, vorgesehener Termin und bereits eingegangene Verpflichtungen
Häufige FragenPrivatvermögen: Was vor einer Entscheidung oft gefragt wird
Was unterscheidet Vermögensberatung und steuerliche Beratung?
Wir prüfen die steuerlichen Folgen Ihrer Vermögenswerte und Vorhaben. Dazu können Erklärungen, Berechnungen und die Begleitung einer Übertragung gehören. Die Auswahl einzelner Geldanlagen oder eine Anlageempfehlung ist damit nicht verbunden.
Wird der Verkauf einer privaten Immobilie immer besteuert?
Nein. Für die Prüfung sind insbesondere Erwerb, Haltedauer, Nutzungsverlauf und die Zuordnung zum Privatvermögen relevant. Eigennutzung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen. Bei einer Schenkung oder Erbschaft müssen auch die Verhältnisse des Rechtsvorgängers betrachtet werden.
Warum sind frühere Schenkungen für eine neue Übertragung wichtig?
Mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich zusammengerechnet. Deshalb sollten frühere Übertragungen mit Datum, Beteiligten und vorhandenen Steuerunterlagen in die Planung einbezogen werden.
Muss ich ausländische Kapitalerträge in Deutschland berücksichtigen?
Das hängt von Ihrer steuerlichen Situation und den Erträgen ab. Bei ausländischen Banken erfolgt nicht zwingend ein deutscher Steuerabzug. Für die Prüfung benötigen wir Ertragsunterlagen, Angaben zu ausländischen Steuern und gegebenenfalls weitere Nachweise.
Kann ich nur ein einzelnes Vorhaben prüfen lassen?
Ja. Ein geplanter Immobilienverkauf oder eine Schenkung kann als abgegrenzter Auftrag besprochen werden. Vor der Beauftragung klären wir die Fragestellung, erforderliche Unterlagen, Vergütungsgrundlage und den Umfang einer möglichen weiteren Begleitung.
Braucht Martin Reiss Zugriff auf mein Bankkonto oder Depot?
Für die steuerliche Prüfung benötigen wir Unterlagen und nachvollziehbare Angaben, keine Zugangspasswörter. Den sicheren Übermittlungsweg für Steuerbescheinigungen, Verträge und Ertragsübersichten stimmen Sie mit der Kanzlei ab.