top of page

Steuererklärungen 

Die Steuererklärung ist für viele ein notwendiges Übel, welches sich jährlich wiederholt. 

Andere können durch eine freiwillig eingereichte Steuererklärung Steuererstattungen erreichen. 

Doch rund um die bekannten Formulare der Finanzverwaltung werden Möglichkeiten geboten, die zu Steuererleichterungen führen können.

Es gilt unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden und sich professionelle Unterstützen zu organisieren. 

Sprechen Sie uns an!

Der Hintergrund

Steuern dienen als Einnahmequelle des Staates. Dadurch werden die wesentlichen Ausgaben finanziert, die die gemeinschaftliche Lebensfähigkeit begründen.

Um eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu erreichen, enthalten die Steuergesetze diverse Ausnahmen und Erleichterungen für bestimmte Sachverhalte. 

Hierdurch werden die Steuergesetze und die gesamte Thematik des Einkommensteuergesetzes jedoch umfangreich und für den Laien undurchsichtig. 

Nur wer sich mit diesen Gesetzen auskennt kann alle infrage kommenden Möglichkeiten zur Absetzung von Kosten nutzen und dadurch Steuern sparen. 

§

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Hinzu kommt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen 

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 

  • sonstige Einkünfte

  • bestimmte ausländische Verluste

  • Erstattungsüberhang der Sonderausgaben 

  • Zurechnung aus dem Außensteuergesetz 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Bundeseinnahmen und besteuert die Leistungsfähigkeit, d.h. das Einkommen, der natürlichen Personen. 

Diverse Paragraphen im Einkommensteuergesetz definieren, welche Einnahmen und in welcher Form diese der Einkommensteuer unterworfen werden müssen. 

Dagegen existieren auch etliche Normen, welche Ausgaben das eigene Einkommen minimieren dürfen. 

Hinzukommen Verwaltungsanweisungen, wie Erlasse, Anordnungen und gerichtliche Entscheidungen, die aus den eventuell nicht eindeutigen Gesetzestexten resultieren. 

Diese Gesamtheit an Vorschriften und Weisungen gilt es zu kennen, um die optimale Steuerlast zu erreichen.

Vielen Personen wird nicht bewusst sein, welche Ausgaben detailliert von der Finanzverwaltung anerkannt werden.

§

Unser Ziel

Mit der notwendigen Empathie und dem Fachwissen werden Mandanten von uns professionell und individuell beraten. 

Wir versorgen unsere Mandanten bedarfsweise mit Informationen, welche für die jeweilige Situation angebracht sind. 

Es wird besonderen Wert auf eine dauerhafte Mandantenbeziehug, sowie auf eine fortlaufende Prüfung der steuerlichen Verhältnisse gelegt. 

Für unsere Mandanten behalten wir erforderliche Fristen im Blick und weisen auf notwendige Maßnahmen hin, welche zu Steuerersparnissen führen. 

§

§

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Abzurechnen:

  • Altersentlastungsbetrag

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • Freibetrag für Land- und Forstwirte

  • Verlustabzug aus Vor- oder Folgejahr

  • Sonderausgaben

  • außergewöhnliche Belastungen 

  • Förderung Wohneigentum/ Baudenkmäler

  • Kinderfreibeträge

  • Härteausgleich 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung von privaten Steuererklärungen mit den erforderlichen Anlagen
     

  • Steuerplanung für die Folgejahre 
     

  • Prüfung der Steuerbescheide auf formelle und materielle Korrektheit
     

  • Einlegen von Rechtsmitteln im Bedarfsfall
     

  • Anträge auf Anpassung von Steuervorauszahlungen und Lohnsteuerermäßigungen 
     

  • Beratung zu Finanz- und Investitionsplanungen 

bottom of page