Steuerkanzlei.
Unternehmen
Als Steuerkanzlei verfügen wir über das notwendige Fachwissen, welches für Unternehmen unabdingbar ist.
Die Basis unserer Tätigkeit für Unternehmen besteht in der individuellen Betreuung der verantwortlichen Mitarbeiter bzw. der Geschäftsleitung eines Unternehmens. Es ist uns ein besonderes Anliegen unseren Mandanten im Unternehmensbereich stets persönlich oder telefonisch zur Verfügung zu stehen. Lange Wartezeiten bei Rückfragen unserer Mandanten sind für uns ausgeschlossen.
Mit unseren Leistungen versuchen wir Unternehmensführungen möglichst zu entlasten. Neben der Erstellung der notwendigen Finanz- und Lohnbuchhaltung bieten wir Beratungen in fast allen Bereichen an oder vermitteln auf Wunsch an kompetente und erprobte Partner in der Region.
Sprechen Sie uns an!
Ein Auszug der Leistungen
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Finanz- und Lohnbuchführung
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Kosten- und Leistungsrechnungen, Branchenvergleiche
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Erstellung des Jahresabschlusses mit allen notwendigen Bestandteilen
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betriebliche Steuererklärungen
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Betreuung bei Betriebsprüfungen
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Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (in steuerlicher Hinsicht)
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Kommunikation mit Behörden, Sozialversicherungsträgern und Kreditinstituten
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Die wichtigsten Erklärungen im Überblick:
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Körperschaftsteuererklärung
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Gewerbesteuererklärung
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Umsatzsteuervoranmeldung
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Umsatzsteuererklärung
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Lohnsteueranmeldung
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Kapitalertragsteueranmeldung
Branchen
Eine gewöhnliche Zielgruppe existiert für uns nicht. Wir sind für Unternehmen, unabhängig der Unternehmensform oder
-größe bzw. des Unternehmensgegenstands tätig. Wir beraten den klassischen mittelständigen Unternehmer gleich der Personen- oder Kapitalgesellschaft.
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Planungsleistungen
Für die Unternehmensführung existieren essentielle Entscheidungen, welche stets wirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen. Jedes Unternehmen muss dabei seine Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Gleich, ob es um die Frage der Investition, Neuanstellung von Mitarbeitern oder Unternehmensumstrukturierung geht, erhalten unsere Mandanten eine vorausschauende betriebswirtschaftliche Beratung.
Auch in Bezug auf eine notwendige oder sinnvolle Umwandlung, durch Änderung der Rechtsform, gewinnen unsere Mandanten von unserem Wissen und unserer fundierten Erfahrung.
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Bundesanzeiger Verlag
Aufgrund der Veröffentlichungspflicht müssen insbesondere Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger fristgerecht offenlegen oder zumindest hinterlegen.
Die Veröffentlichung dient zur Information über den finanziellen Zustand des Unternehmens, vorwiegend für Kapitalgeber und Geschäftspartner.
Unternehmensnachfolge
Wird ein familiäres Unternehmen weitergegeben oder in ein bestehendes Unternehmen investiert, stehen wir beratend zur Seite.
Aufgrund der steuerlichen Gesichtspunkte, welche es zu berücksichtigen gilt, ist eine Beratung im Vorfeld unumgänglich. Eine intensive Auseinandersetzung bezüglich der Nachfolge ist wichtig um den Fortbestand des Unternehmens gewährleisten zu können.
Wir unterstützen Sie gerne:
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bei der Kaufpreisfindung und Unternehmenskonzepten
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Unternehmensbewertung
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Ausarbeitung der notwendigen Verträge
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Unterstützung bei der Finanzierungsplanung
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Vermittlung an regionale Kreditinstitute
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Übergabeplanung
Speziell für Unternehmen bieten wir umfangreiche Leistungen an, wobei wir nicht das Augenmerk auf das Wesentliche verlieren und eine Verbindung zu einer guten und kurzfristig umgesetzten Steuerberatung herstellen.